Der Berlinpass

Billigere Tickets für Bundesliga-Spiele von Hertha BSC und von Alba Berlin, Rabatte für den Zoo: Mit dem Berlinpass sollen ärmere Hauptstädter ermäßigt Zugang zu Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bekommen. Wir erklären, wer die Rabattkarte bekommt und wo es die Preisnachlässe gibt.

Insgesamt 700.000 Berliner gelten laut dem Senat als hilfsbedürftig. Sie können ab dem 1. Januar 2009 den Berlinpass nutzen. Mit dem ausklappbaren Ausweis, der im Format an eine Bankkarte erinnert, bekommen die Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung und Asylbewerber billigere Eintrittskarten zu Veranstaltungen in der Hauptstadt.

Ermäßigungen gibt es mit dem Berlinpass für die Philharmonie, die Berliner Bäderbetriebe, für Sportvereine oder den Tierpark Friedrichsfelde. Der Basketballklub Alba Berlin bietet künftig ebenso reduzierte Tickets anbieten wie die Fußballvereine Hertha BSC und 1. FC Union. Beteiligen will sich die Messe Berlin, die Pass-Inhabern verbilligte Tickets zu sieben Euro für die Grüne Woche verkauft.

Ein Teil der Angebote ist mit dem Pass sogar kostenlos. Dazu zählen der freie Eintritt in einige Museen der Stadt, die Nutzung der öffentlichen Bibliotheken und die Mitgliedschaft in Sportvereinen.

„Wir wollen viele kulturelle Angebote für die Betroffenen diskriminierungsfrei zugänglich machen“, sagte eine Sprecherin der Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) zu WELT ONLINE. Zwar hätten die Betroffenen auch bisher ermäßigten oder sogar freien Eintritt zu vielen Veranstaltungen.

Doch bisher müssen sozial Benachteiligte – wenn sie keine BVG-Trägerkarte haben – stets den gültigen Bescheid ihres Jobcenters mit sich führen. „Dann wissen die anderen an der Kasse, aha, der oder die bezieht Hartz IV, und alle Leute gucken einen an“, erläuterte die Sprecherin.

„Auch wer wenig Geld zur Verfügung hat, soll die vielen Angebote der Hauptstadt nutzen können“, sagte Knake-Werner (Linke) bei der Vorstellung des Passes. Viele Hauptstädter seien arm an Einkommen. Arbeitslosigkeit und finanzielle Sorgen könnten leicht zu Ausgrenzung und in die soziale Isolation führen.

Zahlreiche Menschen in den zwölf Bezirken der Hauptstadt müssten Freizeitaktivitäten, Kultur, Bildung und Sport streichen, weil das Geld nicht reiche, hieß es zur Begründung in der Senatsverwaltung.

Wer bekommt den "berlinpass"?
Den "berlinpass" bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
· Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
· Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
· Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
· sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)
Wie lange gilt der "berlinpass"?
Der "berlinpass" ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.
Wo bekommen Sie den "berlinpass"?
Den "berlinpass" erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Bezirksämter. Wenn Sie Asylbewerberin oder -bewerber sind, erhalten Sie den Pass in der Zentralen
Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Zur Ausstellung des "berlinpass" benötigen Sie den Bescheid vom JobCenter bzw. vom Sozialamt über die Bewilligung von Leistungen und ein Passfoto.
Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
Asylbewerberinnen oder -bewerber legen ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung vor.
Gibt es das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn jetzt nicht mehr?
Doch. Das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn gibt es auch zukünftig. Mit dem "berlinpass" bekommen Sie dieses Ticket an allen Verkaufsstellen der BVG und
der S-Bahn.
Wichtig:
Wenn Sie schon ein Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn haben, können Sie es bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter benutzen. Erst dann wird der neue
"berlinpass“ ausgestellt. Mit dem Berlin-Ticket S können Sie bis dahin dieselben Vergünstigungen bekommen wie mit dem "berlinpass". Vergünstigungen
Viele Einrichtungen bieten für Sie als Inhaberin oder Inhaber des "berlinpass" Ermäßigungen an.
Zum Beispiel:
Öffentlicher Nahverkehr
· Das Berlin-Ticket S (BVG, S-Bahn, DB Regio)
Kultur
· 3-Euro-Kulturticket
· Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte
· Museen, Galerien und Planetarien
· Zitadelle Spandau
Sport
· Berliner Bäderbetriebe
· Kunsteisbahnen
· Freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen
· Teilnahme am Förderprogramm der Sportjugend „Kids in die Sportclubs“
Freizeit
· Tierpark Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium
· Botanischer Garten und Botanisches Museum
Bildung
· Volkshochschulen
· Musikschulen
· Bibliotheken
Weitere Informationen:
www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/